Wir beantworten Ihre Fragen zur Irland Insolvenz
Die Insolvenz in Irland als Option zur Bewältigung unerfüllbarer Schulden ist ein zentraler Schritt für einen Neuanfang. Ein Insolvenzverfahren in Irland befähigt dazu, Schulden abzutragen und somit den Weg für eine Neugestaltung zu ebnen.
Natürlich hängt dies immer ein wenig vom Einzelfall ab, hier beraten wir Sie gerne. Grundsätzlich gilt jedoch:
- Sie müssen Ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt des Antrags in Irland haben.
- Es muss eine Zahlungsunfähigkeit vorliegen, was das Begleichen der Verbindlichkeiten unmöglich macht.
- Die Schulden müssen mind. 20.000 EUR betragen.
- Eine Gerichts- oder Verfahrensgebühr von 200,- EUR für das Insolvenzverfahren ist zu entrichten.
Folgende Forderungen sind von der Restchuldbefreiung umfasst:
- Privatkredite, wie Barkredite oder Kreditkartenschulden
- Geschäftskredit, beispielsweise kommerzielle Darlehen
- Steuerschulden
- Persönliche Bürgschaften
- Unbesicherte Anteile von Immobiliendarlehen
- Handelsschulden
- Selbst Forderungen aus deliktischer Handlung, sofern diese nicht als Geldbuße ausgesprochen wurden.
Natürlich hat auch die Irländische Großzügigkeit ihre Grenzen.
Nicht von der Restschuldbefreiung umfasst sind:
- Gerichtlich verhängte Geldbußen für Straftatbestände
- Schulden aus Unterhaltszahlungen
- Neue Schulden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgenommen werden
Sie können Ihrer selbständige Tätigkeit wie gewohnt nachgehen. Lediglich die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft ist während der Dauer der Insolvenz in Irland nicht gestattet.
Gemäß dem Unternehmensgesetz von 1963 (Companies Act 1963) in seiner jeweils gültigen Fassung stellt eine insolvente Person eine Straftat dar, wenn sie ohne gerichtliche Zustimmung in bestimmten Funktionen für ein Unternehmen (GmbH, LTD) tätig ist. Diese Funktionen umfassen die Rolle des Direktors, Abschlussprüfers, Geschäftsführers sowie Insolvenz- oder Konkursverwalters eines Unternehmens.
Der Insolvenzverwalter fordert auf Grundlage der ISI-Richtlinien einen Einkommensbeitrag von Ihnen. Dieser orientiert sich an einem angemessenen Lebensstandard und berücksichtigt Ihre Lebenshaltungskosten. Sollte überschüssiges Einkommen vorhanden sein, wird ein Einkommensbeitrag berechnet. Im Durchschnitt ist die Pfändungsgrenze in Irland deutlich großzügiger bemessen als die deutsche Pfändungsfreigrenze. Dies führt zu einem verbleibenden Betrag von 40% - 60% mehr zur Deckung des Lebensunterhalts.
Ja, während einer Insolvenz in Irland können Sie weiterhin Ihrer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Beachten Sie jedoch, dass Sie ausschließlich unter Ihrem eigenen Namen selbstständig agieren dürfen. Falls Sie eine Kapitalgesellschaft gründen möchten, ist auch die Nutzung eines anderen Namens möglich.
Nein, grundlegend geht Ihre Pensionsanwartschaft nicht auf den Insolvenzverwalter über. Dennoch werden Ihre pensionierten Einkünfte im Rahmen der Insolvenz als Einkommen berücksichtigt.
Unter bestimmten Umständen können Sie Ihr Eigenheim in Irland sichern. Dies ist allerdings von Fall zu Fall zu prüfen. Irland ist das einzige EU-Land, das die Möglichkeit bietet, das Familienheim zu schützen. Es existiert somit die Option, unter gewissen Bedingungen eine Immobilie zu behalten.
Eine weitere vorteilhafte Regelung gilt: Falls der Insolvenzverwalter nicht innerhalb von drei Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Maßnahmen zum Verkauf Ihrer Immobilie eingeleitet hat, erfolgt automatisch eine Rückübertragung des Eigentums an Sie.
Im Normalfall betrifft eine Insolvenz in Irland Ihren Ehepartner nicht finanziell, auch wenn keine Gütertrennung vorliegt.
Gemäß der Europäischen Insolvenzverordnung ist der Insolvenzverwalter berechtigt, das Vermögen des Insolvenzschuldners in der gesamten Europäischen Union zum Nutzen der Gläubiger zu verwerten. Aber auch hier helfen wir Ihnen gerne weiter und finden eine Lösung.
Grundsätzlich gehen lediglich grundlegende Vermögenswerte bis zu einem Wert von 6.000,- EUR nicht auf den Insolvenzverwalter über. In besonderen Fällen kann bei gerichtlicher Zustimmung ein höherer Wert berücksichtigt werden.
Wenn Sie Kredite in Höhe von über 650,- EUR aufnehmen müssen, sind Sie verpflichtet, dem Kreditgeber Ihre Insolvenzlage zu kommunizieren.
Ja, Sie können während einer Insolvenz in Irland ein Bankkonto führen. Die Führung eines Bankkontos ist essenziell für eine normale Lebensführung und dient als Nachweis für Ihre Einnahmen und Ausgaben.
Selbstverständlich. Sie sind weiterhin eine freie Person. Grundsätzlich gibt es keine Reisesperre ins Ausland während einer Insolvenz in Irland.
Sollten sich Ihre finanziellen Umstände während der Insolvenz verändern, müssen Sie den Insolvenzverwalter darüber informieren. Eventuell werden bereits getroffene Zahlungsvereinbarungen angepasst.
Ja, die Bekanntgabe Ihrer Insolvenz erfolgt in Iris Oifigiüil, auf der ISI-Website und im Insolvenzregister des Büros des Prüfers des High Court.
Im Normalfall endet eine Insolvenz nach 12 Monaten automatisch, und die Restschuldbefreiung tritt in Kraft. Diese Frist kann verkürzt werden, wenn Sie mit Ihren Gläubigern eine Einigung erzielen. Weitere Informationen über vorzeitige Beendigungsmöglichkeiten der Insolvenz erhalten Sie von uns.
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Telefon: +49 (0) 89 244 178-45
Email: anna.kraus@kanzlei-stolz-baldwin.de
